Einen Kleingarten pachten, das ist einfacher als man denkt! Doch die Entscheidung für einen Kleingarten will sorgfältig durchdacht sein, prägt sie doch entscheidend das künftige Leben der ganzen Familie. Zur Entscheidungshilfe hier ein paar Fragen die sich die oder der angehende Kleingärtnert(in) zunächst unbedingt stellen sollte:
- Habe ich Lust im Garten zu arbeiten?
- Habe ich Freude an der Natur?
- Will ich eigene Erträge aus dem Garten ernten?
- Reicht meine Freizeit für die Anforderungen die der Garten stellt?
- Werden mein(e) Partner(in), meine Kinder gerne mitmachen?
- Kann ich mich in einen Verein integrieren?
- Bin ich bereit aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?
Übrigens gibt es erhebliche Unterschiede zwischen einem Hausgarten mit Eigenheim und einem Kleingarten. Hier wie da können Sie Ihre eigenen Gestaltungsvorstellungen verwirklichen. Während Ihnen jedoch im Hausgarten nur Ihr eigener Geschmack Grenzen setzt, gibt es in Kleingartenvereinen eine Gartenordnung die den kleingärtnerischen Freiraum dort begrenzt, wo Natur- und Umweltschutz oder die Gestaltung der Gesamtanlage es erfordern.
Hier können Sie die Gartenordnung herunterladen
Ein Kleingarten kommt also in erster Linie für all jene in Frage, die keinen eigenen Hausgarten bewirtschaften können. Für Menschen die in Mietwohnungen leben ist der Kleingarten der ideale Ausgleich zur Wohnsituation und er bietet weitaus mehr als ein großer Balkon. Der Kleingarten hilft beim Stressabbau und ermöglicht eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung. Bei der Erziehung der Kinder wirken die Naturerlebnisse im Kleingarten meist ein Leben lang nach. Wenn Sie zu dem Schluss gekommen sind, dass ein Kleingarten für Sie das Richtige ist und in Ihr Leben passt, dann sagen wir Ihnen hier, wie Sie vorgehen sollten, um den für Sie passenden Kleingarten zu bekommen. Wenden Sie sich an den Kleingärtnerverein am Wohnort oder in unmittelbarer Nähe. Ihr Kleingarten sollte mit öffentlichen Verkehrsmitteln, am Besten aber zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar sein. Das spart Geld und schont die Umwelt.
Der Vorstand des Kleingärtnervereins wird Sie als Mitglied in die Liste der Gartenbewerber aufnehmen. Ist ein Garten verfügbar, so wird er Ihnen sofort zur Übernahme angeboten. Der Zeitpunkt der Bewerbung und die damit verbundenen Position auf der Bewerberliste sind nicht unbedingt bindend bei der Zuteilung der Gartenparzellen. Soziale Aspekte, wie z.B. Familie mit Kindern, können zu einer vorrangigen Zuteilung führen. Sagt Ihnen der verfügbare Kleingarten zu, wird der Vorstand des Kleingartenvereins einen Pachtvertrag mit Ihnen abschließen. Kleingärten können nur an Vereinsmitglieder verpachtet werden. Sie müssen also Vereinsmitglied sein, um Ihr Traumgärtchen pachten zu können!
Welche Kosten & welcher Aufwand entstehen?
In all unseren Gärten sind sowohl ein Wasseranschluss als auch eine Laube vorhanden, die ebenso wie die Bepflanzung und Ausstattung vom Vorpächter ausgelöst werden muß. Je nach Alter der Laube und Gestaltung des Gartens beträgt diese Ablösesumme zwischen 1.000,- und 3.000,- Euro. Die laufenden Kosten, die sich aus dem Mitgliedsbeitrag, Pacht, Wasser sowie Versicherungen (Feuer, Einbruch, Diebstahl und Haftpflicht) zusammensetzen, betragen pro Jahr ca. zwischen 200,- und 350,- Euro.
In gemeinschaftlicher Arbeit werden die Hauptwege, die Zäune und die Sichtschutzhecken gepflegt. Dies bedeutet für jeden Pächter einen Zeitaufwand von derzeit 12 Stunden pro Jahr.
Kleingartengesetz
Kleingärten waren, vor allem nach dem Kriegsende 1945 bis März 1950, für viele Menschen in unserem Land oftmals die einzige Möglichkeit frisches Gemüse und Obst anzupflanzen das sonst nur noch auf dem Schwarzmarkt oder über Lebensmittelzuteilung zu erhalten war. Um die Ernährungssituation der Bevölkerung sicher zu stellen haben viele Kommunen, mit Genehmigung der Besatzungsmächte, schon damals damit begonnen freie Flächen zur Kleingartennutzung bereit zu stellen. Inzwischen hat der Kleingarten in unserem Lebensraum seinen Platz behauptet und der Gesetzgeber hat die wesentlichen, damit zusammenhängenden Aktivitäten im Bundeskleingartengesetz geregelt. In der heutigen Zeit verbringen wir im Kleingarten unsere Freizeit, genießen die Früchte unserer gärtnerischen Tätigkeit und erfreuen uns an kleinen Naturwundern in unserem Garten, während die Sicherung der Nahrungsmittel gänzlich in den Hintergrund getreten ist.